Initiative

Die Auslauf-Initiative

Tiere sollen rauskommen, sich bewegen können und ihre Umgebung erleben. Die Auslauf-Initiative will genau das zum verbindlichen Standard machen: 
Alle landwirtschaftlich gehaltenen Tiere sollen regelmässigen Zugang ins Freie erhalten. Das stärkt das Tierwohl — und macht wahr, was viele in der Schweiz für selbstverständlich halten.

Die Initiative setzt auf gemeinsam erarbeitete Lösungen. Sie überlässt dem Parlament die konkrete Ausgestaltung, verlangt aber, dass der Grundsatz gilt: Auslauf für alle — machbar, fair und verbindlich. Hier erfährst du, was genau im Initiativtext steht und wie der politische Prozess abläuft.

Der Initiativtext

Eidgenössische Initiative für regelmässigen Auslauf ins Freie zugunsten aller landwirtschaftlich gehaltenen Tiere (Auslauf-Initiative)

Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt
und hat folgenden Wortlaut:

Der Bund stellt sicher, dass alle landwirtschaftlich gehaltenen Tiere regelmässigen Auslauf ins Freie erhalten. Er stellt sicher, dass die Umsetzung sozialverträglich erfolgt und erlässt zusätzlich Vorschriften über den Import von Tieren und Tierprodukten, die dem Grundsatz der Initiative Rechnung tragen.

Erklärung zum Initiativtext

Die Auslauf-Initiative verlangt, dass alle landwirtschaftlich gehaltenen Tiere 
in der Schweiz regelmässig Auslauf ins Freie erhalten. Dieser Anspruch soll nicht länger von freiwilligen Programmen abhängen, sondern gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig verpflichtet die Initiative den Bund dazu, die Umsetzung sozial-verträglich zu gestalten — also mit Rücksicht auf wirtschaftliche, strukturelle und regionale Unterschiede in der Landwirtschaft. Ergänzend soll der Bund Regeln für den Import von Tieren und Tierprodukten erlassen, damit inländische Tierhaltungsstandards nicht durch Billigprodukte aus dem Ausland unterlaufen werden.

Die Auslauf-Initiative ist nicht ausformuliert, sondern wird in der Form 
einer sogenannten «Allgemeinen Anregung» eingereicht. Das bedeutet: Die Initiative formuliert nur den politischen Auftrag — nicht den genauen Gesetzestext. Wenn sie angenommen wird, ist das Parlament verpflichtet, einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten und zur Abstimmung zu bringen. Diese Form lässt Raum für differenzierte, praxistaugliche Lösungen, die gemeinsam mit Landwirtschaft, Politik und Gesellschaft entwickelt werden. Sie ist dialog-orientiert, kompromissfähig und geeignet, Blockaden zu überwinden.

Mehr Informationen findest du auf der Seite Fragen und Antworten.

«Seit 1992 schützt die Verfassung die Würde der Tiere. Trotzdem verbringen Millionen ihr Leben im Stall. Die Auslauf-Initiative will das endlich ändern.»
Vanessa Gerritsen – Stiftung für das Tier im Recht
Vanessa Gerritsen
Stiftung für das Tier im Recht

Ablauf der Initiative

Oktober bis Dezember 2025
1

Vorkampagne

Mobilisierung und Finanzierung

ab ca. Februar 2026
2

Unterschriften­sammlung

100'000 gültige Unterschriften

bis Sommer 2027
3

Prüfung

Formelle Beglaubigung

bis Sommer 2028
4

Bundesrat

Botschaft an Parlament

bis Sommer 2029
5

Parlament

Entscheid über Anregung

ab 2029
6

Optionale
1. Abstimmung

Politischer Auftrag nur bei Ablehnung durch Parlament (benötigt nur Volksmehr)

ab 2030
7

Zwingende
2. Abstimmung

Entscheidung über Verfassungstext (benötigt Volks- und Ständemehr)

ab 2031
8

Gesetzgebung

Konkrete Umsetzung und Inkraftsetzung

Ablauf der Initiative

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Alle Tiere sollen ins Freie dürfen.
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