Die Auslauf-Initiative
Tiere sollen rauskommen, sich bewegen können und ihre Umgebung erleben. Die Auslauf-Initiative will genau das zum verbindlichen Standard machen: Alle landwirtschaftlich gehaltenen Tiere sollen regelmässigen Zugang ins Freie erhalten. Das stärkt das Tierwohl — und macht wahr, was viele in der Schweiz für selbstverständlich halten.
Die Initiative setzt auf gemeinsam erarbeitete Lösungen. Sie überlässt dem Parlament die konkrete Ausgestaltung, verlangt aber, dass der Grundsatz gilt: Auslauf für alle — machbar, fair und verbindlich. Hier erfährst du, was genau im Initiativtext steht und wie der politische Prozess abläuft.
Der Initiativtext
Eidgenössische Initiative für regelmässigen Auslauf ins Freie zugunsten aller landwirtschaftlich gehaltenen Tiere (Auslauf-Initiative)
Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:
Der Bund stellt sicher, dass alle landwirtschaftlich gehaltenen Tiere regelmässigen Auslauf ins Freie erhalten. Er stellt sicher, dass die Umsetzung sozialverträglich erfolgt und erlässt zusätzlich Vorschriften über den Import von Tieren und Tierprodukten, die dem Grundsatz der Initiative Rechnung tragen.
Erklärung zum Initiativtext
Die Auslauf-Initiative verlangt, dass alle landwirtschaftlich gehaltenen Tiere in der Schweiz regelmässig Auslauf ins Freie erhalten. Dieser Anspruch soll nicht länger von freiwilligen Programmen abhängen, sondern gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig verpflichtet die Initiative den Bund dazu, die Umsetzung sozial-verträglich zu gestalten — also mit Rücksicht auf wirtschaftliche, strukturelle und regionale Unterschiede in der Landwirtschaft. Ergänzend soll der Bund Regeln für den Import von Tieren und Tierprodukten erlassen, damit inländische Tierhaltungsstandards nicht durch Billigprodukte aus dem Ausland unterlaufen werden.
Die Auslauf-Initiative ist nicht ausformuliert, sondern wird in der Form einer sogenannten «Allgemeinen Anregung» eingereicht. Das bedeutet: Die Initiative formuliert nur den politischen Auftrag — nicht den genauen Gesetzestext. Wenn sie angenommen wird, ist das Parlament verpflichtet, einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten und zur Abstimmung zu bringen. Diese Form lässt Raum für differenzierte, praxistaugliche Lösungen, die gemeinsam mit Landwirtschaft, Politik und Gesellschaft entwickelt werden. Sie ist dialog-orientiert, kompromissfähig und geeignet, Blockaden zu überwinden.
Mehr Informationen findest du auf der Seite Fragen und Antworten.
Ablauf der Initiative
Vorkampagne
Mobilisierung und Finanzierung
Unterschriftensammlung
100'000 gültige Unterschriften
Prüfung
Formelle Beglaubigung
Bundesrat
Botschaft an Parlament
Parlament
Entscheid über Anregung
Optionale
1. Abstimmung
Politischer Auftrag nur bei Ablehnung durch Parlament (benötigt nur Volksmehr)
Zwingende
2. Abstimmung
Entscheidung über Verfassungstext (benötigt Volks- und Ständemehr)
Gesetzgebung
Konkrete Umsetzung und Inkraftsetzung
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